Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaches nach diesem Vertrag mit seinem/seiner Vertragspartner*in, nachstehend „Klient*in“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem/der Klient*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn dem/der Klient*in nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der*die Klient*in muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Coach absenden.
2 . VERTRAGSGEGEGENSTAND
2.1 Der Coach bietet Coachingsitzungen (Einzel-Coaching- und Paar-Coachingsitzungen), Workshops, Trainings und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Coach unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Beschreibung des Vertragsinhalts. Insbesondere wird vereinbart:
- Coaching (Einzel-Coaching und Paar-Coaching)
- Beratung
- Seminare, Trainings und Workshops
3 . ZUSTANDE KOMMEN DES VERTRAGES
3.1 Ein Vertrag mit Bianka Groh kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des ausgefüllten und unterschriebenen Angebots auf elektronischem Wege oder durch mündliche und telefonische Absprache.
3.2 Jede/r Klient*in erhält nach Eingang seiner/ihrer Anfrage eine Bestätigung oder Ablehnung.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit Bianka Groh bis 7 Tage vor Beginn des Coachings für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Das Rücktrittsrecht besteht für Bianka Groh jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem*der Klient*in ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr für das Coaching wird unverzüglich zurückerstattet.
3.5 Dem*der Klient*in werden die Gebühren bei Absage von Seiten Bianka Groh zurück erstattet. Für die Stornierungskosten externer Anbieter (Unterkunft, Hotels etc.) übernimmt Bianka Groh keine Haftung und/oder Ausgleich.
4 . TERMINVEREINBARUNG, TERMINABSAGEN, KÜNDIGUNG
4.1 Die Termine für die Coachings werden nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Dienstleistungen werden einvernehmlich vereinbart.
4.2 Der Kunde kann zu jedem Zeitpunkt das Coaching durch Erklärung in Textform stornieren. Bei Terminabsagen durch den Kunden fallen folgende Stornogebühren an:
4.2.1 Vereinbarte Online-Termine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei einer Stornierung von weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden 50% der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt. Bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird 100% der vereinbarten Leistung von Bianka Groh in Rechnung gestellt. Wenn der/die Klient*in ohne vorherige Absage nicht zu einem vereinbarten Termin erscheint, werden ebenfalls 100% des vorab vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
4.2.2 Vereinbarte Termine in Präsenz können bis 72 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei einer Stornierung von weniger als 72 Stunden vor dem Termin werden 20% der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung von weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden, 50% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird 100% der vereinbarten Leistung von Bianka Groh in Rechnung gestellt. Wenn der/die Klient*in ohne vorherige Absage nicht zu einem vereinbarten Termin erscheint, werden ebenfalls 100% des vorab vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Der Coach ist berechtigt bei Fällen von höherer Gewalt den vereinbarten Termin zu verschieben und einen Ersatztermin zu vereinbaren. Das außerordentliche Kündigungsrecht des Coaches bleibt unberührt. Ein Kündigungsgrund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde mit mindestens zwei Zahlungen im Verzug befindet.
5 . VERTRAGSDAUER UND VERGÜTUNG
5.1 Die Dauer des Vertrages richtet sich jeweils nach der einzelnen vertraglichen Vereinbarung.
5.2 Zahlungsmodalitäten: Das Honorar für die jeweilige Sitzung/Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der/die Teilnehmer*in kann per Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
5.3 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Bianka Groh ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3% zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.4 Sämtliche Leistungen von Bianka Groh verstehen sich exklusive/ inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 20%.
6 . LEISTUNGSUMFANG UND NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
6.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Bianka Groh und dem/der Klient*in.
6.2 Gebuchte Pakete sind innerhalb eines halben Jahres aufzubrauchen. Der genaue Zeitraum ist auf dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
6.3 Werden einzelne Leistungen durch den*die Klient*in nicht in Anspruch oder über den genannten Zeitraum (siehe 6.2) nicht genommen, so behält sich Bianka Groh vor, dennoch die gesamte Coachinggebühr in Rechnung zu stellen.
7 . THERAPIE-DISCLAIMER
7.1. Der/die Klient*in erkennt an, dass die vertragsgemäße Leistung weder eine Therapie noch eine Psychotherapie noch eine heilkundliche Behandlung darstellt und diese auch nicht ersetzt. Bianka Groh erbringt gegenüber der/die Klient*in auch keine medizinische Behandlung oder stellt eine Diagnose aus, so dass auch kein Beratungserfolg geschuldet ist, sondern viel mehr besteht die Leistung in der Ressource-orientierten und lösungsorientierten Weiterentwicklung des gesunden Kunden.
7.2. Der/die Klient*in ist angehalten, dass er/sie für seine/ihre körperliche und psychische Gesundheit stets selbst verantwortlich ist. Ferner ersetzt die Empfehlung und Beratung im Falle einer vorliegenden Krankheit keinesfalls die ärztliche Diagnose oder Behandlung. Der/die Klient*in sollte daher die von mir bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden. Bei Beschwerden sollte auf jeden Fall ärztlicher Rat eingeholt werden.
8 . ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNG
8.1 Der/die Klient*in verhält sich vertragswidrig, wenn er/sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in erheblichem Maße nicht kooperativ verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Bianka Groh vor, den/der Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Bianka Groh behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem/der Teilnehmer*in unbenommen.
8.2 Bianka Groh ist gegenüber den Teilnehmer*innen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
8.3 Jede/r Teilnehmer*in unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Coaching, Seminaren und Workshops.
8.4 Der/die Klient*in verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den/der Klient*in von einer Coachingsitzung auszuschließen.
8.5 Vor der Veranstaltung muss Bianka Groh über gesundheitliche und psychische Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
8.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist Bianka Groh berechtigt, den/die betreffenden Klient*in von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.
9 . VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Bianka Groh verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Inhalte und Geheimnisse des/der Klient*in Stillschweigen zu bewahren und keinem unbefugten Dritten Zugang zu gewähren.
1 0 . SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Alle Nebenabreden erfordern die Schriftform.
Stand 18.12.2023