Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nach­ste­hen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Rechts­ge­schäf­te des Coa­ches nach die­sem Ver­trag mit seinem/seiner Vertragspartner*in, nach­ste­hend „Klient*in“ genannt.
1.2 Ände­run­gen die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen wer­den dem/der Klient*in schrift­lich bekannt gege­ben. Sie gel­ten als geneh­migt, wenn dem/der Klient*in nicht in Text­form Wider­spruch erhebt. Der*die Klient*in muss den Wider­spruch inner­halb von zwei Wochen nach Bekannt­ga­be der Ände­run­gen an den Coach absen­den.

2 . VERTRAGSGEGEGENSTAND
2.1 Der Coach bie­tet Coa­ching­sit­zun­gen (Ein­zel-Coa­ching- und Paar-Coa­ching­sit­zun­gen), Work­shops, Trai­nings und Semi­na­re an. Eine genaue Bezeich­nung und Auf­lis­tung des Leis­tungs­an­ge­bots wird von dem Coach unter ande­rem in sei­nen Geschäfts­räu­men, sei­ner Inter­net­prä­senz und von ihm sons­tig genutz­ten Medi­en bekannt gege­ben.
2.2 Grund­le­gen­der Gegen­stand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Beschrei­bung des Ver­trags­in­halts. Ins­be­son­de­re wird ver­ein­bart:

  • Coa­ching (Ein­zel-Coa­ching und Paar-Coa­ching)
  • Bera­tung
  • Semi­na­re, Trai­nings und Work­shops

3 . ZUSTANDE KOMMEN DES VERTRAGES
3.1 Ein Ver­trag mit Bian­ka Groh kommt zustan­de, durch die Über­mitt­lung und Bestä­ti­gung des aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen Ange­bots auf elek­tro­ni­schem Wege oder durch münd­li­che und tele­fo­ni­sche Abspra­che.
3.2 Jede/r Klient*in erhält nach Ein­gang seiner/ihrer Anfra­ge eine Bestä­ti­gung oder Ableh­nung.
3.3 Die Teil­nah­me­er­klä­rung ist ver­bind­lich und kann nur nach Abspra­che mit Bian­ka Groh bis 7 Tage vor Beginn des Coa­chings für gegen­stands­los erklärt wer­den.
3.4 Das Rück­tritts­recht besteht für Bian­ka Groh jedoch nur, wenn sie die zu dem Rück­tritt füh­ren­den Umstän­de nach­wei­sen und dem*der Klient*in ein ver­gleich­ba­res Ersatz­an­ge­bot unter­brei­tet hat. Die gezahl­te Teil­nah­me­ge­bühr für das Coa­ching wird unver­züg­lich zurück­er­stat­tet.
3.5 Dem*der Klient*in wer­den die Gebüh­ren bei Absa­ge von Sei­ten Bian­ka Groh zurück erstat­tet. Für die Stor­nie­rungs­kos­ten exter­ner Anbie­ter (Unter­kunft, Hotels etc.) über­nimmt Bian­ka Groh kei­ne Haf­tung und/oder Aus­gleich.

4 . TERMINVEREINBARUNG, TERMINABSAGEN, KÜNDIGUNG
4.1 Die Ter­mi­ne für die Coa­chings wer­den nach bei­der­sei­ti­ger Ver­füg­bar­keit ver­ein­bart. Ver­ein­bar­te Ter­mi­ne sind grund­sätz­lich ver­bind­lich. Zeit und Ort der Dienst­leis­tun­gen wer­den ein­ver­nehm­lich ver­ein­bart.
4.2 Der Kun­de kann zu jedem Zeit­punkt das Coa­ching durch Erklä­rung in Text­form stor­nie­ren. Bei Ter­min­ab­sa­gen durch den Kun­den fal­len fol­gen­de Stor­no­ge­büh­ren an:
4.2.1 Ver­ein­bar­te Online-Ter­mi­ne kön­nen bis 48 Stun­den vor­her kos­ten­frei abge­sagt wer­den. Bei einer Stor­nie­rung von weni­ger als 48 Stun­den vor dem Ter­min wer­den 50% der ver­ein­bar­ten Leis­tung in Rech­nung gestellt. Bei einer Absa­ge von weni­ger als 24 Stun­den vor dem Ter­min, wird 100% der ver­ein­bar­ten Leis­tung von Bian­ka Groh in Rech­nung gestellt. Wenn der/die Klient*in ohne vor­he­ri­ge Absa­ge nicht zu einem ver­ein­bar­ten Ter­min erscheint, wer­den eben­falls 100% des vor­ab ver­ein­bar­ten Hono­rars in Rech­nung gestellt.
4.2.2 Ver­ein­bar­te Ter­mi­ne in Prä­senz kön­nen bis 72 Stun­den vor­her kos­ten­frei abge­sagt wer­den. Bei einer Stor­nie­rung von weni­ger als 72 Stun­den vor dem Ter­min wer­den 20% der ver­ein­bar­ten Leis­tung in Rech­nung gestellt. Bei einer Stor­nie­rung von weni­ger als 48 Stun­den vor dem Ter­min wer­den, 50% der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen in Rech­nung gestellt. Bei einer Absa­ge von weni­ger als 24 Stun­den vor dem Ter­min, wird 100% der ver­ein­bar­ten Leis­tung von Bian­ka Groh in Rech­nung gestellt. Wenn der/die Klient*in ohne vor­he­ri­ge Absa­ge nicht zu einem ver­ein­bar­ten Ter­min erscheint, wer­den eben­falls 100% des vor­ab ver­ein­bar­ten Hono­rars in Rech­nung gestellt. Der Coach ist berech­tigt bei Fäl­len von höhe­rer Gewalt den ver­ein­bar­ten Ter­min zu ver­schie­ben und einen Ersatz­ter­min zu ver­ein­ba­ren. Das außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­recht des Coa­ches bleibt unbe­rührt. Ein Kün­di­gungs­grund für eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung liegt ins­be­son­de­re dann vor, wenn sich der Kun­de mit min­des­tens zwei Zah­lun­gen im Ver­zug befin­det.

5 . VERTRAGSDAUER UND VERGÜTUNG
5.1 Die Dau­er des Ver­tra­ges rich­tet sich jeweils nach der ein­zel­nen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung.
5.2 Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten: Das Hono­rar für die jewei­li­ge Sitzung/Veranstaltung rich­tet sich nach der aktu­el­len Preis­ta­bel­le des Ver­an­stal­ters zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses. Der/die Teilnehmer*in kann per Rech­nung sei­ner Zah­lungs­pflicht nach­kom­men.
5.3 Sämt­li­che Zah­lun­gen sind 7 Tage nach Rech­nungs­stel­lung ohne jeden Abzug fäl­lig. Bei Über­schrei­tung der Zah­lungs­ter­mi­ne steht Bian­ka Groh ohne wei­te­re Mah­nung ein Anspruch auf Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 3% zu. Das Recht der Gel­tend­ma­chung eines dar­über­hin­aus­ge­hen­den Scha­dens bleibt unbe­rührt.
5.4 Sämt­li­che Leis­tun­gen von Bian­ka Groh ver­ste­hen sich exklusive/ inklu­si­ve der gesetz­lich gül­ti­gen Mehr­wert­steu­er in Höhe von der­zeit 20%.

6 . LEISTUNGSUMFANG UND NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
6.1 Der Leis­tungs­um­fang rich­tet sich nach dem jewei­li­gen Ver­trag zwi­schen Bian­ka Groh und dem/der Klient*in.
6.2 Gebuch­te Pake­te sind inner­halb eines hal­ben Jah­res auf­zu­brau­chen. Der genaue Zeit­raum ist auf dem jewei­li­gen Ange­bot zu ent­neh­men.
6.3 Wer­den ein­zel­ne Leis­tun­gen durch den*die Klient*in nicht in Anspruch oder über den genann­ten Zeit­raum (sie­he 6.2) nicht genom­men, so behält sich Bian­ka Groh vor, den­noch die gesam­te Coa­ching­ge­bühr in Rech­nung zu stel­len.

7 . THERAPIE-DISCLAIMER
7.1. Der/die Klient*in erkennt an, dass die ver­trags­ge­mä­ße Leis­tung weder eine The­ra­pie noch eine Psy­cho­the­ra­pie noch eine heil­kund­li­che Behand­lung dar­stellt und die­se auch nicht ersetzt. Bian­ka Groh erbringt gegen­über der/die Klient*in auch kei­ne medi­zi­ni­sche Behand­lung oder stellt eine Dia­gno­se aus, so dass auch kein Bera­tungs­er­folg geschul­det ist, son­dern viel mehr besteht die Leis­tung in der Res­sour­ce-ori­en­tier­ten und lösungs­ori­en­tier­ten Wei­ter­ent­wick­lung des gesun­den Kun­den.
7.2. Der/die Klient*in ist ange­hal­ten, dass er/sie für seine/ihre kör­per­li­che und psy­chi­sche Gesund­heit stets selbst ver­ant­wort­lich ist. Fer­ner ersetzt die Emp­feh­lung und Bera­tung im Fal­le einer vor­lie­gen­den Krank­heit kei­nes­falls die ärzt­li­che Dia­gno­se oder Behand­lung. Der/die Klient*in soll­te daher die von mir bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen nie­mals als allei­ni­ge Quel­le für gesund­heits­be­zo­ge­ne Ent­schei­dun­gen ver­wen­den. Bei Beschwer­den soll­te auf jeden Fall ärzt­li­cher Rat ein­ge­holt wer­den.

8 . ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNG
8.1 Der/die Klient*in ver­hält sich ver­trags­wid­rig, wenn er/sie unge­ach­tet einer Abmah­nung die Ver­an­stal­tung nach­hal­tig stört, oder wenn er/sie sich in erheb­li­chem Maße nicht koope­ra­tiv ver­hält, so dass ein rei­bungs­lo­ser Ablauf der Ver­an­stal­tung nicht gewähr­leis­tet wer­den kann. In die­sem Fall behält sich Bian­ka Groh vor, den/der Teilnehmer*in von der Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen. Bian­ka Groh behält sich vor, die Teil­nah­me­ge­bühr in Rech­nung zu stel­len. Der Nach­weis eines gerin­ge­ren Auf­wan­des bleibt dem/der Teilnehmer*in unbe­nom­men.
8.2 Bian­ka Groh ist gegen­über den Teilnehmer*innen für die Dau­er und im Rah­men der Ver­an­stal­tung wei­sungs­be­fugt.
8.3 Jede/r Teilnehmer*in unter­schreibt sepa­rat eine Haf­tungs­frei­zeich­nung bezüg­lich Per­so­nen- und Sach­schä­den auf­grund der Teil­nah­me am Coa­ching, Semi­na­ren und Work­shops.
8.4 Der/die Klient*in ver­pflich­ten sich, nicht unter Ein­fluss von Alko­hol oder sons­ti­gen Betäu­bungs­mit­teln zu ste­hen, die die Reak­ti­ons­fä­hig­keit und das Kör­per­be­fin­den beein­träch­ti­gen kön­nen. Bei Ver­stö­ßen hier­ge­gen ist der Ver­an­stal­ter berech­tigt, den/der Klient*in von einer Coa­ching­sit­zung aus­zu­schlie­ßen.
8.5 Vor der Ver­an­stal­tung muss Bian­ka Groh über gesund­heit­li­che und psy­chi­sche Pro­ble­me und etwa­ige Erkran­kun­gen infor­miert wer­den, damit der ent­spre­chen­de Teil­neh­mer best­mög­lich vor Scha­den bewahrt wer­den kann.
8.6 Bei erkenn­ba­ren gesund­heit­li­chen Pro­ble­men ist Bian­ka Groh berech­tigt, den/die betref­fen­den Klient*in von der Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen. Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, die Teil­nah­me­ge­bühr antei­lig in Rech­nung zu stel­len.

9 . VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Bian­ka Groh ver­pflich­tet sich, wäh­rend der Dau­er einer Ver­an­stal­tung und auch nach deren Been­di­gung, über alle Inhal­te und Geheim­nis­se des/der Klient*in Still­schwei­gen zu bewah­ren und kei­nem unbe­fug­ten Drit­ten Zugang zu gewäh­ren.

1 0 . SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Alle Neben­ab­re­den erfor­dern die Schrift­form.

Stand 18.12.2023